Ein Fernwärmeanschluss lohnt sich besonders in folgenden Bereichen:
Mehrfamilienhäuser, öffentliche Gebäude und Gewerbebetriebe
Neubauprojekte, Sanierungen und Renovierungen
Wenn Sie Ihre bestehende Heizung umrüsten möchten
Diese Anschluss-Möglichkeit ist für Sie dann sinnvoll, wenn bereits die Fernwärmetrassen in Ihrer Straße verlegt sind und Sie Ihr Gebäude nur noch anschließen wollen.
Diese Anschluss-Möglichkeit gibt Ihnen die Flexibilität, heute schon den Fernwärmeanschluss in Ihrem Gebäude vorzubereiten und zu einem späteren Zeitpunkt den Anschluss an das Fernwärmenetz ausführen zu lassen.
Diese Anschluss-Möglichkeit ist für Sie dann sinnvoll, wenn bereits die Fernwärmetrassen in Ihrer Straße verlegt sind und Sie Ihr Gebäude nur noch anschließen wollen.
Vor Beginn der Arbeiten erhalten Sie von uns ein Angebot, das nachfolgende Rahmenbedingungen berücksichtigt. Nach Ihrer Beauftragung führen wir die Arbeiten zusammen mit qualifizierten Unternehmen aus.
Für Ihren Anschluss ans Fernwärmenetz fallen Hausanschlusskosten und ein Baukostenzuschuss (BKZ) zum Bau des Fernwärmenetzes an. Ihr Hausanschluss, Ihr Baukostenzuschuss bis zu 100 kW sowie der pauschale Anteil für die Erstellung Ihres Hausanschlusses (bei Miteigentumsanteilen je Hausanschluss) bis 30 Meter Trassenlänge ab der Grundstücksgrenze bis zur Hausübergabestation kostet Sie pauschal 3.570,00 Euro brutto. Dies hat der Grünwalder Gemeinderat so einstimmig beschlossen. Er will Kunden so eine einfache Abrechnung innerhalb definierter Leistungsgrenzen ermöglichen.
Bei größeren Grundstücken reichen oft 30 Meter nicht aus, um von der Grundstücksgrenze bis zum jeweiligen Gebäude zu kommen. Natürlich verlegt die EWG dann auch die Mehrlängen, die auf Ihrem Grund für den Hausanschluss notwendig sind.
Diese Anschluss-Möglichkeit gibt Ihnen die Flexibilität, heute schon den Fernwärmeanschluss in Ihrem Gebäude vorzubereiten und zu einem späteren Zeitpunkt den Anschluss an das Fernwärmenetz ausführen zu lassen.
Wer sich für "Hausanschluss Flex" entscheidet, schließt mit der EWG einen Anschlussvertrag zur Erstellung eines Fernwärme-Hausanschlusses ab. Die EWG verlegt die Hausanschlussleitung bis zur Gebäudeinnenwand und schließt die Leitung im Zuge des Netzausbaus an die Hauptleitung an. So entsteht ein optimaler Betriebszustand der Versorgungsleitung für die spätere vollständige Inbetriebnahme der Leitung:
Der Hausanschluss wird über ein Überströmventil bereits mit Wärme durchströmt. Die Hausübergabestation wird in dieser Bauphase noch nicht montiert.
Wie alle EWG-Kunden erhalten auch "Hausanschluss Flex"-Kunden die einmalige Energiesparförderung der Gemeinde Grünwald in Höhe von 1.000 Euro bei Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation. Das Inbetriebnahmeprotokoll des Heizungsbauers gilt dafür als Auszahlungsgrundlage. Auch die 30 Meter der Hausanschlussleitung sind in diesem Paket mit enthalten. Kunden zahlen in Folge dann keinen Arbeits- und keinen Messpreis.
Der Leistungspreis nach jeweils aktuellem Preisblatt der EWG fällt anteilig aus:
Für den Fall, dass der "Hausanschluss Flex"-Kunde nach Ablauf dieser Zehnjahresfrist keinen Wärmeliefervertrag mit der Erdwärme Grünwald GmbH abschließt, wurde folgende Regelung getroffen: Der Kunde übernimmt die vollen Baukosten der Erstellung des Hausanschlusses. Die Kostenbestandteile werden selbstverständlich transparent im Vertragswerk fixiert.
Die Gemeinde Grünwald fördert auf Antrag jeden Geothermie-Anschluss pauschal mit 1.000,00 Euro. Das bedeutet für Sie eine weitere Reduzierung der Hausanschlusskosten.
Zur Beantragung und für Fragen zum Förderprogramm der Gemeinde Grünwald wenden Sie sich bitte an das Umweltamt der Gemeinde Grünwald unter Telefon +49 89 64162 414.
Das gesamte Förderprogramm der Gemeinde Grünwald finden Sie hier.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht dabei aus drei Teilprogrammen:
Voraussetzung für die maximale Förderung ist das hinzuziehen eines unabhängigen Energieberaters und die Antragstellung vor Beauftragung des Versorgers, sowie Ihres Heizungsbauers.
Detaillierte Informationen über die Förderung finden Sie hier.
Bei der Gestaltung unserer Wärmepreise wurde großer Wert auf die Transparenz gelegt. Alle Bestandteile sind in Ihrer Struktur verständlich und nachvollziehbar abgebildet. Selbstverständlich werden sämtliche gesetzlichen Grundlagen der AVBFernwärmeV eingehalten. Details über die Preisgestaltung und den Rabatten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt.