In den letzten 25 Jahren tiefengeothermischer Bewirtschaftung in der bayerischen Molasse gab es keine einzige dokumentierte Schadbewegung.
Eventuell auftretende Bodenerschütterungen (induzierte Seismizität) sind aller Wahrscheinlichkeit nach nur von Messgeräten erfassbar.
Derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge ist das Risiko für Häuser in der Nähe von geothermischen Förderanlagen nicht höher als das Risiko, dem Häuser beispielsweise durch Stürme, Hagel oder anderen Gefahren ausgesetzt sind.
Als Geothermie-Anlagenbetreiber tun wir alles wissenschaftlich und technisch Mögliche, dass es so bleibt. Denn wir nehmen unsere Verantwortung für die Energiewende und die Menschen in der Region ernst.
Unser Leitfaden erläutert, was im unwahrscheinlichen Fall einer Bodenerschütterung (induzierte Seismizität), die sich gewöhnlich im Bereich der sog. Mikroseismizität abspielen würde, zu tun ist.
Auslöser für Bodenerschütterungen können sowohl die Druckveränderungen im Untergrund durch das Zutagefördern oder das Re-Injizieren des Thermalwassers als auch das Lösen durch das Zurückführen des abgekühlten Thermalwassers in den heißen Untergrund sein, was in allen Fällen zum Abbau vorhandener Gebirgsspannung führen kann.
Auch wenn von dieser Mikroseismizität im Normalfall kein größeres Risiko für Gebäude ausgeht, gibt es, wie bei jedem Eingriff des Menschen in die Natur und jeder Art der Energieerzeugung, nie eine 100%ige Sicherheit.
Seit vielen Jahren besteht durch den bayerischen Erdbebendienst ein überregionales Netz an seismischen Messstationen. Betrieben wird dieses Netz im Auftrag des Erdbebendienstes durch die Ludwig-Maximilians-Universität München im Geophysikalischen Observatorium Fürstenfeldbruck.
Dieses Netz ist relativ grob gestrickt und reicht i.d.R. nicht zur Nahbeobachtung seismischer Aktivitäten im Umfeld von Geothermieanlagen aus. Laut Bundesberggesetz muss ein seismisches Ereignis aber eindeutig auf einen Feldinhaber und somit dessen Haftungsverantwortung zugeordnet werden können.
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen sowie aus Transparenzgründen der überwiegend im kommunalen Besitz befindlichen Geothermieanlagen, haben sich die Betreiber der Anlagen im Raum München 2019 dazu verpflichtet, ein erweitertes Netzwerk unter eigener Führung und Verantwortung aufzubauen. Dieses erweiterte Messnetz wurde in den Jahren 2020 – 2022 errichtet und wird bei hinzukommenden neuen Anlagen sukzessive erweitert (siehe Abb. 1).
Abb. 1: Subnetz München — Erdbeben in Bayern (Quelle: www.erdbeben-in-bayern.de)
Alle Messdaten aus diesem Messnetz stehen dem Erdbebendienst in Echtzeit und ungefiltert zur Verfügung. Sie werden auf den Internetseiten des Bayerischen Erdbebendienstes bereitgestellt (siehe Abb. 2).
Abb. 2: Live-Daten Station Unterhaching SeismLINKogramme (Quelle: www.erdbeben-in-bayern.de)
Das Messnetz stellt im Überwachungsgebiet eine vollständige Dokumentation aller seismischen Ereignisse ab der Magnitude MI = 1,0 gemäß der Richterskala sicher, also noch weit unterhalb der Schwelle von 2,0 – 2,5, ab der erste Erschütterungen durch den Menschen spürbar sind. In diesem sensiblen Umfeld tragen die Geothermiebetreiber im Raum München mit diesem Messnetz viel zur Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit bei.
Hinweis: Die Richterskala ist eine logarithmische Skala. Das heißt, um den Sprung von der Magnitudenstufe 1,0 auf 3,0 auszulösen, bedarf es einer 1000-fachen Energie im Epizentrum.
Auch wenn in der Berichterstattung, in der Wissenschaft oder auch in der Umgangssprache schnell das Wort Erdbeben verwendet wird, handelt es sich doch in nahezu allen Fällen um Ereignisse, die vom Menschen nicht wahrgenommen werden.
Keines der bislang im Umfeld von Geothermieanlagen beobachteten Beben bzw. Mikrobeben hat bisher nachweislich zu Schäden an Gebäuden geführt.
Betreiber und Erdbebendienst haben sich darauf geeinigt, dass die Kommunikationshoheit gegenüber der Öffentlichkeit beim Erdbebendienst liegt.
Die Zuordnung eines Ereignisses auf einen Feldinhaber (und damit eine gegebenenfalls notwendige Festlegung eines Einwirkungsbereichs der Erschütterung) obliegt der Bergbehörde, basierend auf wissenschaftlichen Daten und Auswertungen des Erdbebendienstes. Auch die Aufhebung eines zuvor gegebenenfalls präventiv definierten Einwirkungsbereichs obliegt der Bergbehörde.
Es ist wichtig, dass alle Wahrnehmungsmeldungen aus der Bevölkerung ausschließlich über das Formular des Erdbebendienstes erfolgen. Dieses Formular ist international genormt und hilft, die Intensität des Ereignisses genau festzulegen.
Betreiber tiefengeothermischer Anlagen müssen ausreichend gegen Bergschäden versichert sein. Betriebe in kommunaler Hand sind in der Regel in unbegrenzter Höhe über die kommunale Haftpflicht abgesichert.