Hausanschluss Flex

Wer sich für "Hausanschluss Flex" entscheidet, schließt mit der EWG einen Anschlussvertrag zur Erstellung eines Fernwärme-Hausanschlusses ab. Die EWG verlegt dann die Hausanschlussleitung bis zur Gebäudeinnenwand und schließt die Leitung im Zuge des Netzausbaus an die Hauptleitung an. So entsteht ein optimaler Betriebszustand der Versorgungsleitung für die spätere vollständige Inbetriebnahme der Leitung: Der Hausanschluss wird über ein Überströmventil bereits mit Wärme durchströmt. Die Hausübergabestation wird in dieser Bauphase noch nicht montiert.


Wie alle EWG-Kunden erhalten die "Hausanschluss Flex"-Kunden die einmalige Energiesparförderung der Gemeinde Grünwald in Höhe von 1.000 Euro bei Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation; das Inbetriebnahmeprotokoll des Heizungsbauers gilt dafür als Auszahlungsgrundlage. Auch die 30 Meter der Hausanschlussleitung sind in diesem Paket mit enthalten. Kunden zahlen in Folge dann keinen Arbeits- und keinen Messpreis. Der Leistungspreis nach jeweils aktuellem Preisblatt der EWG fällt anteilig aus:


  • zu einem Drittel bis zum Ablauf von fünf Jahren,
  • zu zwei Dritteln im Zeitfenster von sechs bis sieben Jahren,
  • in voller Höhe vom achten bis zum zehnten Jahr.

Für den Fall, dass der "Hausanschluss Flex"-Kunde nach Ablauf dieser Zehnjahresfrist keinen Wärmeliefervertrag mit der Erdwärme Grünwald GmbH abschließt, wurde auch eine Regelung getroffen: Der Kunde übernimmt in diesem Falle die vollen Baukosten der Erstellung des Hausanschlusses. Die Kostenbestandteile werden selbstverständlich transparent im Vertragswerk fixiert.


Letzte Änderung: 11.04.2022 10:32 Uhr